Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Alle Rechtsgeschäfte unterliegen österreichischem Recht 2. Vertragsabschluß Unsere Angebote gelten stets freibleibend, erfolgen nach bester Kenntnis, jedoch unverbindlich, technische änderungen unserer Lieferanten vorbehalten. 3. Auftragsbestätigung Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. 4. Lieferung Angaben über Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Wir sind von der Einhaltung der Lieferfristen entbunden, wenn Umstände außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten eintreten, durch die wir in der rechtzeitigen Vertragserfüllung behindert werden. Hiezu gehören insbesondere alle Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Ware. In diesem Falle haben wir den Käufer von der voraussichtlichen Dauer der Lieferverzögerung umgehend zu unterrichten. Wir sind berechtigt, die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Dauert die Behinderung jedoch länger als drei Monate , so hat der Vertragspartner das Recht , durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. 5. Zahlungsbedingungen Unsere Forderungen sind prompt nach Rechnungslegung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 4% über der Sekundärmarktrendite der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Bei berechtigten Mängeln besteht der Anspruch auf Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Lieferung mängelfreier Ware, es besteht jedoch kein Anspruch auf Preisminderung oder Aufhebung des Vertrages. 6. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. 7. Besondere Vereinbarung Abmachungen aller Art, insbesondere Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäftsverbindungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Nichtigkeit eines Teiles dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen zieht nicht die Nichtigkeit der übrigen Punkte nach sich. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferung laut Abmachung. Erfüllungsort für die Zahlung ist Weißenkirchen. Für Streitigkeiten jeder Art wird die Zuständigkeit des für 3610 Weißenkirchen sachlich zuständigen Gerichts ausdrücklich vereinbart. |